In Deutschland, Stand: 08.04.2020, gilt wegen der Ausbreitung des Coronavirus ab sofort ein Kontaktverbot für mehr als zwei Personen. Freizeitaktivitäten sind schon seit einigen Tagen nur noch sehr eingeschränkt möglich. Sämtliche Freizeiteinrichtungen mussten schließen.
Viele fragen sich nun: Muss ich meine monatlichen Beiträge trotzdem weiterzahlen?
Dürfen Fitness- oder Yogastudios, Wellness- oder Sportclubs wegen der Corona-Krise nicht öffnen, können Sie die üblicherweise angebotenen und vertraglich vereinbarten Dienstleistungen nicht nutzen.
Damit sind beide Vertragspartner (Studio/Club und Sie) von ihrer Leistungspflicht befreit. Die Folge: Als Mitglied müssen Sie daher keine Beiträge mehr leisten. Das Gleiche gilt beispielsweise auch für Tanz-, Musik- oder Kunstschulen sowie Theaterclubs.
Diese Regelungen könnten allerdings bald hinfällig sein. Um Freizeiteinrichtungen vor den Folgen der Corona-Krise zu schützen, bringt die Bundesregierung gerade ein Gutschein-Modell auf den Weg.
Zeigen Sie sich kompromissbereit! Viele Freizeiteinrichtungen bitten darum, die Zahlungen nicht auszusetzen und bieten an, sie später gegen freie Trainingsmonate oder Verzehrgutscheine zu verrechnen.
Vereinsmitgliedschaft läuft weiter
Achtung, bei Vereinen ist die rechtliche Situation anders: Sie sind ein Zusammenschluss von Mitgliedern, die durch ihren Beitritt gewisse Rechte und Pflichten anerkennen. Die Mitgliedsbeiträge dienen der Förderung bzw. Erreichung des Vereinszwecks….
………Erreichung des Vereinszwecks.>>>>>>>Erfahren Sie mehr auf Verbraucherzentrale Hamburg