Die Sommerferien stehen bevor und Arbeitnehmer, die noch schulpflichtige Kinder haben wollen natürlich ihren Jahresurlaub während dieser Zeit nehmen. Das liegt hauptsächlich daran, dass Eltern mit schulpflichtigen Kindern an die Zeiten der Ferien gebunden sind. Arbeitgeber haben dies zu berücksichtigen; doch nicht immer ist das auch möglich.
Es ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt, dass Arbeitgeber die Wünsche in Bezug auf den Urlaub berücksichtigen müssen. Besonders in kleineren Unternehmen haben es Arbeitgeber schwer die Wünsche ihrer Arbeitnehmer immer zu erfüllen, insbesondere wenn dringende betriebliche Aufgaben dagegen sprechen. Aber auch, wenn in einer Abteilung mehrere Arbeitnehmer noch schulpflichtige Kinder haben und eine ganze Abteilung kann man nicht schließen, auch nicht während der Schulferien. Hier sind das Feingefühl des Arbeitgebers und das Verständnis des Arbeitnehmers gefragt!
Wenn beides zusammenfindet gibt es eine Lösung. Doch was ist, wenn beide Seiten auf ihren Standpunkt beharren? Dann ist Roland Sudmann der Vermittler, der es schafft eine Einigung zu erreichen. Roland Sudmann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit vielen Jahren in diesem Bereich tätig. Als Partner der Kanzlei Philipp, Sudmann und Schendel ist Fachanwalt Sudmann nicht nur im Mannheim Raum tätig, sondern in ganz Deutschland.
Fakt ist, das Unternehmen muss weiterlaufen. Es ist deshalb auch von Seiten der Arbeitnehmer notwendig, sich mit Kolleginnen und Kollegen in Bezug auf den Urlaubswunsch abzusprechen. Sicher müssen Kompromisse gefunden werden, damit jeder seinen Urlaub auch während der Sommerferien nehmen kann. Für Fachanwalt Sudmann haben soziale Gesichtspunkte Vorrang; er sieht aber auch den Einzelfall und kann so einen Kompromiss finden.