Unter einem Börsenmantel versteht man eine Aktiengesellschaft (kurz: AG) beziehungsweise eine kapitalmarktfähige Gesellschaftsform (beispielsweise kann eine KGaA ebenfalls ein Börsenmantel sein), die ihr operatives Geschäft ganz oder zum überwiegenden Teil aufgegeben hat, aber trotzdem noch über eine Börsennotierung verfügt. Der Mantel, also der rechtlichen Rahmen einer börsennotierten Gesellschaft, stellt nun noch den Wert dar.
Auch wenn die Gesellschaft selbst über kaum beziehungsweise sogar gar kein Vermögen verfügt, stellt die Börsennotiz für potenzielle Käufer in der Regel den entscheidenden Wert dar. Denn es handelt sich immerhin um eine börsennotierte Gesellschaft, die von jemand Drittes wieder zu Leben erweckt werden kann. Nach dem Kauf eines Mantels können dann der Geschäftszweck geändert und zusätzlich eigenes operatives Geschäft eingebracht werden. Damit kann ein Käufer auf indirektem Weg an die Börse gehen, weshalb man auch von einem Reverse-IPO spricht.
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