Sa 25 Jul 2009
Auch mit einem Schufa-Eintrag mobil telefonieren: Handy ohne Schufa – Prepaid Karten
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Heute verfügen viele Personen über einen negativen Eintrag in der Schufa. Dies kann mehrere Gründe haben, so entstehen Zahlungsschwierigkeiten häufig im Zusammenhang mit Kreditarten, Leasing, Handyverträgen und Schulden – dies wird in der Schufa vermerkt. Möchte nun jemand mit einem negativen Schufa-Eintrag einen Handyvertrag abschließen, wird dies abgelehnt. In Deutschland wird nämlich vor jedem Vertragsabschluss von den Mobilfunkbetreibern die Schufa auf Einträge geprüft. Da die meisten heute aber dennoch mobil telefonieren wollen, müssen sie sich nach einem Handy ohne Schufa und zum Beispiel Prepaid Karten umsehen. Ein Handy ohne Schufa kann man bei diversen Händlern in der Regel gegen Barzahlung kaufen: Dabei handelt es sich um sogenannte freigeschaltene – für alle Netze offene – Handys, oft auch um gebrauchte Geräte. Mit einem solchen Handy ohne Schufa kann man nun aber noch keine Anrufe tätigen. Dazu kann man nun entweder Prepaid Karten verwenden oder einen spezialen Handyvertrag ohne Schufa abschließen. Bei den Prepaid Karten handelt es sich um spezielle Guthaben, die man auf das Handy ohne Schufa laden kann. Ist das Guthaben verbraucht bzw. „vertelefoniert“, muss man sich eine neue Wertkarte kaufen, um weiterhin Anrufe tätigen zu können. Die meisten Mobilfunkbetreiber haben auch diese Art von Gesprächsguthaben im Sortiment, da sie damit kein Risiko im Zusammenhang mit zahlungsunfähigen Kunden eingehen: Das Guthaben wird im Voraus bezahlt. Außerdem gibt es zum Handy ohne Schufa auch noch bestimmte Verträge. Dadurch wird es möglich, die Vorteile der günstigeren Tarife – im Vergleich mit den Prepaid Karten – in Anspruch zu nehmen: Dabei muss der Kunde eine bestimmte Geldsumme im Vorhinein bezahlen und darf dann monatlich ein bestimmtes Gesprächkostenlimit nicht überschreiten. So können sich die Mobilfunkbetreiber, die ein solches Handy ohne Schufa mit Vertrag anbieten, gegen Risiken absichern und finanziell vorbelastete Personen trotzdem in den Genuss eines Handyvertrags kommen.




