Di 22 Jun 2010
Eine Unfallversicherung ist eine lohnende Investition
Abgelegt unter Versicherungen ::Deutschland hat ein gut ausgebautes Sozialsystem. Dazu gehört auch das System der Krankenversicherung. Es gibt eine gesetzliche Vorgabe, die jeden verpflichtet, Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein. Von dieser gesetzlichen Vorgabe ist nur befreit, wer über einem bestimmten Jahresgehalt liegt. Seit dem 1.1.2010 liegt dieses bei 49.950 €. Jeder, der mit seinem Einkommen über diesem Gehalt liegt, kann aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten und Mitglied einer privaten Krankenversicherung werden. Der überwiegende Teil der Arbeitnehmer in Deutschland ist in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Unter den gesetzlichen Krankenversicherungen gibt es auch die sogenannten Betriebskrankenkassen. Diese wurden ursprünglich von Unternehmen gegründet, um den Mitarbeitern eine Krankenkasse mit unternehmenstypischen Leistungen anzubieten.
Seit die Arbeitnehmer jedoch die Krankenkassen wechseln können, haben die Betriebskrankenkassen diese Regelung aufgehoben. Sie sind jetzt ebenfalls für alle Mitglieder. Sie werben sogar offensiv für neue Mitglieder, um über Zuwächse den Mitgliedern bessere Leistungen anbieten zu können.
Die Höhe des Beitragssatzes bei der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich nach dem Bruttolohn. Seit dem 1.1.2010 beträgt der Beitragssatz 14,9 % vom Bruttolohn. Der Versicherte muss dabei 0,9 % des Beitrages selbst bezahlen, während die restlichen 14 % jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernommen werden. Es gibt jedoch eine Obergrenze beim Gehalt, die bei 3.750 € liegt. Im Krankheitsfall wird das Gehalt vom Arbeitgeber für 6 Wochen weiter bezahlt. Danach übernimmt die Krankenkasse diese Leistungen. Je nach Gehalt bezahlt die Krankenkasse ein Regelentgelt, das maximal 125 € pro Tag beträgt. Hieraus errechnet sich ein maximales Krankengeld pro Tag in Höhe von 87,50 €. Maximal liegt das Krankengeld bei 90 % des letzten Nettoarbeitsentgelts.
Es lohnt sich allerdings, eine zusätzliche Unfallversicherung abzuschließen. Denn die Unfallversicherungen decken eventuelle Kosten, die bei einer Invalidität auf den Versicherten zukommen, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden. Wenn beispielsweise über die Unfallversicherungen das 5-Fache des Jahreseinkommens abgesichert ist, können unvorhergesehene Kosten bei einer Invalidität abgemildert werden.




