Mo 12 Jul 2010
Die richtige Verpackung für Sperrgut
Abgelegt unter Allgemein ::Bei einem Blick auf die Verpackungsanforderungen der Paketdienste, Kuriere und Speditionen wird es klar - Sperrgut richtig verpackt ist schon halb versendet. Die Anforderungen der Versanddienste sollten schon im eigenen Interesse nachgekommen werden. Sperrgut, aber auch andere Versandobjekte, die nicht den Anforderungen entsprechen, können ganz schnell wieder vor der eigenen Haustür landen und die Kosten müssen dennoch bezahlt werden. Grundsätzlich sollte die Verpackung vom Sperrgut immer die Objekte vor Beschädigungen schützen. Einige Dienste haben dazu Vorgaben wie z. B. „fällt das Paket aus einem Meter Höhe, dürfen eine Beschädigungen entstehen“. Zugegeben, niemand lässt sein Sperrgut - Paket erst einmal aus einem Meter Höhe fallen, um festzustellen, dass auch wirklich die richtige Verpackung gewählt wurde. Feste Kartonage, Luftpolsterfolien und eine Hohlraum freie Verpackung des Sperrgutes sind jedoch schon ein guter Anfang. Alles sollte zudem mit wirklich gutem Klebeband fixiert werden. Viele Versanddienste haben in ihren AGBs noch zusätzlich Anforderungen an die Verpackung. So darf der Inhalt vom Sperrgut z. B. nicht erkennbar sein, das Sperrgut muss in Quaderform verpackt werden, einige Verpackungsmaterialien wie Holz oder Metall werden ausgeschlossen und auch die Innenverpackung muss vorgegebene Kriterien erfüllen. Während man manche Vorgaben „austricksen“ kann, müssen andere penibel eingehalten werden, um einen Rückversand oder Kostenzuschlag zu vermeiden. Originalverpackungen, die ja immer den Inhalt des Paketes angegeben werden, sollten eh nur genutzt werden, wenn sie ausreichend Stabilität versprechen. Um das Kriterium der Unkenntlichkeit zu erfüllen, wird das Paket zusätzlich in Packpapier eingeschlagen. Gleiches gilt übrigens, wenn die Verpackung notwendigerweise aus Holz oder Metalls besteht. Zusätzliche Kartonage oder Papiereinschlag lässt das ungewünschte Verpackungsmaterial elegant verschwinden.




