Sie besitzen eine bestehende Autoversicherung und beabsichtigen diese zu wechseln? Kein Problem! Zunächst einmal sollten Sie wissen, wann Ihr aktueller KFZ Versicherungsvertrag endet. Dazu können Sie Ihren Versicherungsschein zurate ziehen oder direkt bei der Versicherung anrufen. Die Kündigungsfrist für den Vertrag ist im Normalfall ein Monat vor dem Ablauf. Sollte Ihr Vertrag also bis zum 31.12. ausgelegt sein, so ist die Kündigung bis zum 30.11. notwendig. Sollte Ihr Kündigungsschreiben bis zu diesem Zeitpunkt nicht beim Versicherer eingegangen sein, verlängert sich der Vertrag automatisch. Wenn Sie Ihre KFZ Versicherung kündigen, verwenden Sie sicherheitshalber einen Einschreibebrief. Nur dann haben Sie auch die Gewissheit, dass Ihr Schriftstück eingegangen ist. Weitere Varianten für eine Vertragsauflösung sind die sogenannten außerordentlichen Kündigungen. Diese kommen jedoch nur bei ganz speziellen Situationen in Betracht. Falls Sie ein neues Auto Ihr eigen nennen dürfen, können Sie dieses versichern, wo sie möchten. Mit der Abmeldung des alten Wagens erlischt auch der Versicherungsvertrag. Die trifft für die Anschaffung Gebraucht- und Neuwagen zu. Ein Fahrzeugwechsel kann also, wenn Sie es wünschen zur Vertragsauflösung führen. Darüber hinaus ist eine Auflösung im Schadensfall möglich. Auch wenn die Versicherung eine Leistung in Form einer Zahlung erbracht hat, ist eine Vertragsbeendigung ausführbar. Zudem eröffnet Ihnen eine Beitragserhöhung die Gelegenheit, den Vertrag zu beenden. Nach Eingang der Mitteilung über eine Tarifveränderung oder eine Neueinstufung der Regionalklasse haben Sie einen Monat Zeit die Kündigung zu veranlassen. Nach der Kündigung können Sie im Internet nach der günstigste KFZ Versicherung recherchieren. Diverse Portale bieten Vergleichsrechner und Direktlinks zu den Unternehmen an, um den neuen Vertrag abzuschließen.