Im Zuge von steigenden Nebenkosten sind Mieter natürlich erpicht darauf, dass sie sich über alle Details der Nebenkosten genau informieren, die im Mietvertrag festgehalten sind. Vermieter erfahren aus diesem Grund immer wieder Nachfragen auch über die Rechtsmäßigkeit bzw. die Höhe der Grundsteuer. Denn diese dürfen sie anteilig an die Miete einfordern im Rahmen der Nebenkostenabrechnung. Die Mieter haben wiederum das Recht den Hebesatz bzw. die Rechnung bzw. den Bescheid zu erfragen. Dass sie dieses Recht durchaus haben, das erfahren sie über das Portal grundsteuer-berechnen.de. Dieses Portal weist ausdrücklich die Mieter darauf hin, dass sie das Recht haben bei den Kommunen sich nach dem Hebesatz zu erkundigen. Die meisten Kommunen veröffentlichen die Hebesätze auch auf ihrer Internetseite.
Doch auf dem Portal grundsteuer-berechnen.de finden sich natürlich auch noch für andere Personengruppen interessante Informationen. Hierzu gehört vor allem auch, dass die Verbraucher dort erfahren, was hinter den einzelnen Begrifflichkeiten überhaupt steckt. Erläutert werden auf dem Portal grundsteuer-berechnen.de unter anderem Begriffe wie Einheitswert und natürlich auch Begriffe wie Hebesatz. Denn viele Verbraucher wissen überhaupt nicht was hinter diesem Begriff steckt. Sie lesen auf dem Mietvertrag wirklich nur Grundsteuer. Allerdings auch mit dem Hintergrundwissen dank grundsteuer-berechnen.de ist es den Verbrauchern dann nicht möglich an der Miete zu sparen, denn die Vermieter dürfen die Grundsteuer anteilig umlegen.